Jugendfreizeiten
Teenstreet 2026
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Anmeldung Meetingfreizeit in Ahausen (13.-15.2.26)
Jugendfreizeiten und besondere Aktionen
Neben unseren wöchentlichen Treffen am Freitagabend gibt es immer wieder auch besondere Events und Freizeiten. Folgende sind geplant:
Meeting-Freizeit in Ahausen: 13.-15.2.26
Buju-Festival in Erfurt: 23.-25.5.26 (Anmeldung ab Februar)
Wohnwoche in 2026: Mo 27.4. – So 3.5. (Anmeldung ab März)
Teenstreet-Festival in Offenburg: 1.-8.8.26 (Anmeldung ab Februar)

Die Anmeldung erfolgt jeweils über diese Seite.
Ansprechpartner für Jugendfreizeiten
Luca D’Ortona
– Abfahrt: Freitag 13.2.26 um ca. 17 Uhr von der Epi (mit Fahrgemeinschaften)
– Rückfahrt: Sonntag 15.2.26 um ca. 15 Uhr vom Landheim (mit Fahrgemeinschaften)
– Eine Packliste und weitere Infos folgen per Mail.
– Kosten im Frühbucherzeitraum bis So 11.1.26: 40-60€
– Der Betrag kann selbst bestimmt werden. Mit 50€ ist die Freizeit kostendeckend, mit 60€ ermöglichst du es jemanden zu untersützen, der nur 40€ bezahlen kann/möchte.
– Ab Montag 12.1. ist der Preis einheitlich für alle 60€.
Bitte überweise den Teilnahmebetrag von möglichst bald, spätestens jedoch bis zum 11. Januar an:
Ev.-luth. Epiphaniasgemeinde
IBAN: DE37 5206 0410 0106 4276 42
BIC: GENODEF1EK1
Betreff: Meeting Ahausen 2026 + Name des Teilnehmenden
Freizeitbedingungen Meetingfreizeit 2026:
1. Der Veranstalter trägt die Gesamtverantwortung, die durch die eingesetzten Betreuenden/Leitenden Personen wahrgenommen wird. Dies gilt uneingeschränkt auch für volljährige Teilnehmende.
2. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmende, die in grober Weise gegen Prinzipien einer Gruppenfahrt verstoßen, so das Ziel und Inhalt der Maßnahme gefährdet sind, auszuschließen und auf Kosten des Teilnehmernden bzw. des gesetzlichen Vertreters nach Hause zu schicken.
3. Sollte durch Krankheit oder Unfall eine ärztliche Behandlung oder Krankenhauseinweisung erforderlich sein, wird der Veranstalter die Eltern möglichst zeitnah kontaktieren und ein weiteres Vorgehen absprechen.
4. Jeder Teilnehmende muss krankenversichert sein.
5. Die Teilnehmende sind während den Veranstaltungszeiten über den Veranstalter unfall- und haftpflichtversichert, jedoch nur zu den Versicherungsbedingungen des Veranstalters.
6. Alkohol und andere Drogen sind auf der Freizeit nicht gestattet und führen zum Ausschluss.
7. Wird die Teilnahme durch uns vor Beginn abgesagt, erklären wir uns bereit, eventuell entstehende Kosten voll oder anteilig aus der Regresspflicht zu übernehmen. Bei einer Abmeldung ab dem 09.02.26 muss ein Teil der Teilnahmekosten trotzdem bezahlt werden (abhängig von Zeitpunkt und bereits entstandenen Kosten).
