Kinderfreizeiten
Kinderfreizeit in Ahausen
Von Donnerstag bis Samstag erleben Kinder ein spannendes und fröhliches Gemeinschaftswochenende mit biblischen Geschichten, Spielen, kreativen Aktionen und jeder Menge Bewegung und Abenteuer. Dabei steht der Glaube an Gott im Mittelpunkt – kindgerecht, ermutigend und mit ganz viel Spaß.
Direkt nach dem Himmelfahrtsgottesdienst beginnt unsere Kinderfreizeit für Mädchen und Jungen (ab 2. Klasse) in unserem Landheim (Verdener 18, 27367 Ahausen). Sie endet am Samstag voraussichtlich gegen 14 Uhr.
Zur näheren Information findet am 20. April 2026 um 20 Uhr ein Elternabend in der EPI statt. Hier stellt sich auch das Team vor.
IBAN: DE37 5206 0410 0106 4276 42
BIC: GENODEF1EK1
Wir bitten um Verständnis, dass wir den Betrag im Fall einer Absage nicht zurückerstatten können.
Noch Fragen?
Schreib eine Mail an: Torben.Rakowski@epiphanais.de
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Freizeitregeln
Wir möchten, dass die Kinder eine richtig schöne Freizeit erleben.
Auf der Freizeit achten wir auf eine ausgewogene und abwechslungsreiche Mischung aus Bewegung, Teamspielen, Freispiel, Andachten und Ruhephasen. Dabei legen wir viel Wert auf eine angenehme Atmosphäre, in der Wertschätzung, Rücksichtnahme und der Respekt vor den persönlichen Grenzen jedes Einzelnen ernst genommen werden. Die Kinder sollen sich auf unserer Freizeit wohlfühlen und entspannte Tage erleben!
Damit das gelingen kann, brauchen wir aber auch Eure Unterstützung im Vorfeld.
Bitte besprecht die folgenden Freizeitregeln mit Eurem Kind:
Auf einer Freizeit kann man wirklich gut ohne technische Geräte wie Handy, Switch, Smartwatches, MP3-Player und Ähnliches auskommen. Bitte diese Geräte auch nicht mitgeben!
Für Notfälle kann unsere Freizeit-Notfalltelefonnummer benutzt werden.
Akut erkrankte Kinder (z.B. bei ansteckenden Krankheiten) können an der Freizeit leider nicht teilnehmen. Wir bitten dafür um Verständnis.
Bei Beschädigungen jeglicher Art haften die Erziehungsberechtigten bzw. deren Haftpflichtversicherung.
Bei schwerwiegenden Regelverstößen (z. B. Gefährdung anderer Teilnehmer, Diebstahl), behalten wir uns das Recht vor, Euer Kind von Euch abholen zu lassen.
Das eigenmächtige Verlassen des Geländes ist nicht erlaubt! Die Grundstücksgrenzen werden zum Schutz der Kinder deutlich erklärt und bewusst gemacht.
