Anmeldung zur Konfirmandenfreizeit 2026

Dürfen Freizeitbilder von Dir (immer ohne Namen) veröffentlicht werden?

Wie sieht es mit dem Essen aus?

Zustimmung

15 + 9 =

Bitte überweise den Teilnehmerbetrag in Höhe von 50 EUR auf folgendes Konto:
(falls die Finanzierung eine Herausforderung sein sollte, meldet Euch bitte!).

Ev.-luth. Epiphaniasgemeinde
IBAN: DE37 5206 0410 0106 4276 42
BIC: GENODEF1EK1

Freizeitregeln

Unser Leitgedanke

Wir möchten, dass die Jugendlichen eine richtig gute Freizeit erleben in der sie als Gemeinschaft und im Glauben wachsen können! Dabei legen wir großen Wert auf eine angenehme Atmosphäre, in der Wertschätzung, Rücksichtnahme und der Respekt vor den persönlichen Grenzen jedes Einzelnen ernst genommen werden. Um diese Werte zu schützen und ein sicheres Miteinander zu gewährleisten, gelten folgende verbindliche Vereinbarungen:

  • Aufsichtspflicht: Die Ev.-luth. Epiphaniasgemeinde Bremen trägt die Gesamtverantwortung, die vor Ort durch die eingesetzten, weisungsberechtigten Leitungspersonen wahrgenommen wird.
  • Digitale Auszeit: Auf einer Freizeit kann man wunderbar ohne technische Geräte (Nintendo Switch, Tablets usw.) auskommen. Bitte geben Sie diese Geräte Ihrem Kindnicht mit. Auch die Benutzung von Handys ist nur zu bestimmten Zeiten möglich. Für dringende Notfälle ist die Freizeitleitung erreichbar.
  • Aufenthaltsbereich & Freiräume: Das eigenmächtige Verlassen des Geländes ist untersagt. Die Grundstücksgrenzen dürfen in freien Zeiten ausschließlich in Kleingruppen von mindestens drei Personen verlassen werden.
  • Ausschluss von der Freizeit: Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmende bei schwerwiegenden oder wiederholten Regelverstößen (z. B. Gefährdung anderer, Diebstahl, Konsum illegaler Substanzen) von der Freizeit auszuschließen. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich in diesem Fall, ihr Kind unverzüglich auf eigene Kosten abzuholen bzw. die Heimreisekosten zu tragen.
  • Haftung bei Schäden: Bei Sachbeschädigungen jeglicher Art haften die Erziehungsberechtigten bzw. deren private Haftpflichtversicherung.
  • Akute Erkrankungen: Akut erkrankte Jugendliche können zum Schutz der Gemeinschaft leider nicht an der Freizeit teilnehmen.
  • Krankenversicherung: Jeder Teilnehmende muss für die Dauer der Freizeit über eine gültige Krankenversicherung verfügen.
  • Medizinische Notfälle: Sollte durch Krankheit oder Unfall eine ärztliche Behandlung oder eine Krankenhauseinweisung erforderlich sein, kontaktiert der Veranstalter die Eltern schnellstmöglich, um das weitere Vorgehen abzusprechen. Für den Fall der Nichterreichbarkeit ermächtigen die Eltern die Freizeitleitung, notwendige medizinische Erstmaßnahmen einzuleiten.
  • Rücktrittsklausel: Bei Abmeldungen, die später als drei Tage vor Reiseantritt erfolgen, kann der Teilnehmerbeitrag in der Regel nicht zurückgezahlt werden.
  • Verwendung von Überschüssen: Etwaige Mehreinnahmen der Freizeit werden nicht erstattet, sondern fließen direkt in die nachhaltige Förderung der Konfirmanden- und Jugendarbeit der Gemeinde.